Notar in Magdeburg – Die Kanzlei Karsten Herrenkind

Tätigkeiten

Beurkundungen

Bei einer notariellen Beurkundung von Willenserklärungen erforscht der Notar den Willen der Beteiligten, klärt den Sachverhalt, belehrt die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und gibt ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wieder. Dabei achtet er darauf, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Die vom Notar formulierte Niederschrift wird den Beteiligten vorgelesen, dann von ihnen genehmigt. Schließlich ist die Niederschrift von den Beteiligten und vom Notar zu unterschreiben.

Bei der Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen sowie sonstiger Tatsachen oder Vorgänge muss der Notar ebenfalls eine Niederschrift aufnehmen.

Das Original der Niederschrift wird in der Regel beim Notar verwahrt.

§

Beglaubigung

Die notarielle Beglaubigung besteht in der Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, die vor dem Notar geleistet oder als eigenhändig vollzogen anerkannt wird; hierbei überprüft der Notar die Personalien der unterzeichnenden Person anhand eines gültigen mit Lichtbild versehenen Ausweisdokuments (meist Personalausweis oder Reisepass).

Als notarielle Beglaubigung bezeichnet man auch die Bestätigung des Notars, dass eine Fotokopie oder eine Abschrift eines Dokuments mit seinem Original übereinstimmt.

In beiden Fällen werden der Rechtsverkehr vor Fälschungen und die Beteiligten vor Schäden geschützt.

Weitere Einzelheiten der Beurkundungen und Beglaubigungen sind im Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt.

§

Beratung

Zur Tätigkeit des Notars gehört auch die Beratung, insbesondere in den Rechtsgebieten, mit denen er besonders befasst ist. Eine Vertretung in streitigen Rechtsangelegenheiten kann jedoch nur von Rechtsanwälten übernommen werden.