Notar in Magdeburg – Die Kanzlei Karsten Herrenkind

Erbbaurechtskauf

Grundstück und Haus gehören normalerweise untrennbar zusammen. Beim Erbbaurecht ist das anders. Erwirbt man ein Erbbaurecht, so kann man auf einem Grundstück, das einem anderen gehört, ein eigenes Haus haben (entweder bauen oder ein vorhandenes nutzen).

Dafür erhält der Grundstückseigentümer normalerweise einen jährlichen Geldbetrag – den Erbbauzins.
Erbbaurechte können wie Grundstücke verkauft und belastet werden. Meist ist hierzu aber die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.

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