Notar in Magdeburg – Die Kanzlei Karsten Herrenkind

Kauf vom Bauträger

Wenn ein noch herzustellendes oder zu sanierendes Haus verkauft wird, spricht man vom Bauträgervertrag. Der Verkäufer heißt dann Bauträger. Es handelt sich um einen Verbrauchervertrag * . Bauträger und Käufer haben Vorteile: Der Bauträger hat Planungssicherheit. Das senkt die Kosten und wirkt sich günstig auf den Kaufpreis aus. Der Käufer kann das Objekt mitgestalten.

Wenn der Käufer Privatperson ist (Verbraucher), hat der Notar darauf zu achten, dass dem Käufer alle Vertragsunterlagen (Kaufvertragsentwurf, Baubeschreibung, ggf. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung) mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Beurkundungstermin zugehen. Da das Kaufobjekt noch nicht besichtigt werden kann, sind eine genaue Baubeschreibung und die Baupläne besonders wichtig.

Zum Schutz des Käufers ist der Bauträgervertrag relativ stark reglementiert; bestimmte Rechte können zu Lasten des Käufers nicht ausgeschlossen oder geändert werden. So zahlt der Käufer den Kaufpreis meist nicht in einem Betrag, sondern in Raten.

Die Raten richten sich nach dem tatsächlichen Baufortschritt. Der Bauträgervertrag legt auch fest, bis zu welchem Zeitpunkt das Objekt fertig gestellt sein muss. Er regelt die Rechte des Käufers bei Baumängeln.

Sonderwünsche des Käufers müssen wie alle Vereinbarungen mit dem Bauträgervertrag beurkundet werden.

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