Notar in Magdeburg – Die Kanzlei Karsten Herrenkind

Schenkung

Oft werden Grundstücke, Wohnungen oder Erbbaurechte an nahe Angehörige verschenkt. Der Schenkungsvertrag bedarf ebenfalls der notariellen Beurkundung * . Neben der reinen Schenkung sind auch so genannte gemischte Schenkungen üblich, bei denen der Erwerber sich zu gewissen Gegenleistungen verpflichtet, z.B. die Einräumung von Wohn- und Pflegerechten, sonstigen Mitnutzungsrechten oder Rentenzahlungen.

Bei Schenkungen legt der Notar besonderes Augenmerk auf denkbare Anfechtungsmöglichkeiten des Vertrages bei Verarmung des Schenkers, Anfechtung durch Gläubiger oder des Insolvenzverwalters des Veräußerers sowie auf Pflichtteilsergänzungsansprüche von Verwandten.

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