Handels- & Gesellschaftsrecht
Anmeldungen zur Eintragung von Einzelkaufleuten, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister müssen notariell beglaubigt werden. Zu den Aufgaben des Notars gehören auch die Formulierung dieser Anmeldungen, der Erstellung und Signatur eines entsprechenden elektronischen Dokuments, und Übermittlung an das Handelsregister des Amtsgerichts.
Darüber hinaus entwirft und beurkundet er Gesellschaftsverträge für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften (Personengesellschaften)
sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH´s) einschließlich Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften (Kapitalgesellschaften).
Es müssen auch Änderungen wie Sitzverlegung, Veränderung der inländischen Geschäftsadresse oder Kapitalerhöhungen beurkundet und zum Handelsregister angemeldet werden, ebenso Veränderungen in Geschäftsführung oder Vorstand.
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