Notar in Magdeburg – Die Kanzlei Karsten Herrenkind

Patientenverfügung

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht: Beratung beim Notar in Magdeburg

Die Vorteile einer Vorsorgevollmacht

Ein Unfall, Demenz, eine plötzliche Erkrankung … Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, wer Ihre Vermögensangelegenheiten regelt, wenn Sie selbst handlungs- und entscheidungsunfähig sind? Und wer entscheidet, wie Ihre ärztliche Behandlung aussehen soll?

Angehörige erhalten höchstens Auskunft über den Gesundheitszustand. Entscheidungen können sie nicht für Sie treffen, da sie kraft Gesetzes nicht vertretungsberechtigt sind. Sollten Sie für diesen Fall nicht vorgesorgt haben, wird ein Vormundschaftsgericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie bestellen. Das kann ein Verwandter oder Bekannter sein – aber auch ein Fremder.

Welche Entscheidungen wird er treffen? Wird er Sie in einem Heim unterbringen? Wird er Ihr Haus verkaufen? Treffen Sie mit einer Vorsorgevollmacht Vorsorge!

Mit der Vorsorgevollmacht entscheiden Sie!

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen und entscheiden, welche Angelegenheiten durch diese geregelt werden. Sie bestimmen, ob die bevollmächtigte Person nur die alltäglichen Geschäfte regelt oder auch für finanzielle und sonstige Angelegenheiten zuständig ist. Auch nach dem Tod des Vollmachtgebers endet die Vollmacht nicht. So kann die Nachlassabwicklung unter Umständen erheblich erleichtert werden. Bei der korrekten Abfassung der Vollmacht berate ich Sie in meinem Notar-Büro in Magdeburg gerne.

Die Vorteile einer Patientenverfügung

Die meisten von uns wissen genau, was mit ihnen geschehen soll, wenn die Grenzen der Medizin erreicht sind und ein selbstständiges Leben nicht mehr möglich ist. Tritt dieser Fall aber ein, kann die betroffene Person sich meist nicht mehr mit den Ärzten verständigen. In einer Patientenverfügung können Sie vorab festlegen, wie Sie versorgt werden möchten.

Denn nur, wenn Sie selbst erklären, dass Sie sich einen menschenwürdigen Tod wünschen und ärztliche Maßnahmen, die Ihr Leiden verlängern, ablehnen, ist es dem Mediziner erlaubt, Schmerz- und Beschwerdelinderung statt Lebensverlängerung als Behandlungsziel zu setzen. Vereinbaren Sie einen Termin in meinem Notar-Büro in Magdeburg und lassen Sie sich umfassend zur Patientenverfügung beraten.

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – Ihr Notar in Magdeburg hilft

Ganz gleich, ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht – Sie sollten sich nicht auf vorgefertigte Formulare verlassen, sondern Ihre persönlichen Wünsche exakt formulieren. In meiner Notar-Kanzlei in Magdeburg unterstütze ich Sie dabei

§