Notar in Magdeburg – Die Kanzlei Karsten Herrenkind

Familienrecht

Wollen Eltern ein Kind adoptieren, setzt der Notar die erforderlichen Anträge ans Vormundschaftsgericht auf.

Vor oder nach einer Eheschließung bespricht und beurkundet er Eheverträge, mit denen etwa die Gütertrennung vereinbart oder der Zugewinnausgleich angepasst, der Unterhalt geregelt oder das Sorgerecht festgeschrieben werden kann.

Und wenn die Ehe scheitern sollte, kann der Notar Vereinbarungen über die Auseinandersetzung von Vermögen, Rentenansprüchen oder über Unterhalt beurkunden.

Dabei ist er zu strikter Neutralität verpflichtet.

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